Wesentest Vorbereitung mit MeinPfotenCoach

Warum braucht man einen Wesenstest

Hunde die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Was beihnhalter der Wesenstest?

 

Der Wesenstest umfasst verschiedene Prüfungen, darunter ein Verhaltenstest, ein Sozialverhaltenstest und ein Gehorsamkeitstest. Diese Tests helfen dabei, das Verhalten und die Reaktionen eines Hundes in verschiedenen Situationen zu bewerten.

 

 

 

Vorbereitung auf den Wesentest

 

Der Wesenstest ist eine wichtige Prüfung, um das Verhalten und den Charakter Ihres Hundes zu beurteilen. Mit unserer gezielten Vorbereitung stellen wir sicher, dass Ihr Hund die besten Voraussetzungen hat, um den Test erfolgreich zu bestehen. Wir trainieren unter realistischen Bedingungen und bereiten Ihren Hund auf alle möglichen Situationen vor

 

Welche Rassen Brauchen einen Wesenstest in Bayern!

      Alano

  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Ab wann braucht man einen Wesenstest

In der Regel muss bei der zuständigen Gemeinde im Alter von ungefähr 18 Monaten ein sogenanntes "Negativzeugnis" für Kampfhunde der Kategorie 2 beantragt werden. Das Zeugnis wird erteilt, wenn durch ein Sachverständigengutachten (vereidigter Gutachter) nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. Das Gutachten ist von einem Sachverständigen für das Hundewesen auszustellen. Hunde, für die ein Negativzeugnis ausgestellt wurde, gelten nicht mehr als Kampfhunde im Sinne der Kampfhundeverordnung und sind somit nicht mehr erlaubnispflichtig.

Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 wird von der zuständigen Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit im ungefähren Alter von 18 Monaten ein vorläufiges Negativzeugnis ausgestellt. Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Erlaubnis gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.

Wer führt den Wesenstest durch?

Ein Vereidigter Gutachter.

Wir helfen ihnen auch einen Gutachter in Ihrer Nähe zu finden!

Jetzt Kontakt aufnehmen und den Wesenstest erfolgreich meistern!

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Fachwissen von MeinPfotenCoach, um sich und Ihren Hund optimal auf den Wesenstest vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Trainingsprogramme zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren.